Die Anmeldung erfolgt mit einem Aufnahmeantrag, der beim Stamm oder im Diözesanbüro erhältlich ist. Dieser ausgefüllte Antrag ist bei Minderjährigen von einer / einem Erziehungsberechtigten zu unter¬schreiben und wird - in der Regel über die Stammesleiterin - an das Bundesamt gesandt.
Die Mitgliedschaft in der PSG läuft 1 Jahr und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung vorgenommen wird. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muß bis zum 31.10. eines Jahres schriftlich im Bundesamt vorliegen.
Nur gemeldete Mitglieder unterstützten die Verbandsarbeit der PSG und stellen mit ihrem Jahresbeitrag sicher, daß es für Mädchen weiterhin ein so weites Angebot an Gruppenstunden und Aktionen gibt. Die Mitgliedszahlen bestimmen zunehmen die Verteilung von Geldern und die Besetzung von Personalstellen. Die Angebote und die Bildungsarbeit im Verband sind keine Selbstverständlichkeit. Die Mitglieder selbst sind die Begründung von personeller und finanzieller Unterstützung für die PSG.
Mitglieder, die sich in besonders schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden (z.B. durch Arbeitslosigkeit) zahlen einen verminderten Beitrag. Diese Ermäßigung ist bei der Stammesleiterin oder PSG-Diözesanbüro, Antoniusstr. 3, 73249 Wernau, Telefon 07153/3001-172 formlos zu beantragen
Der Mitgliedsbeitrag ist spendenabzugsfähig